10. August 2012 Keine Moschee im Stall
Statt darin Meerschweinchen zu züchten hat ein Urner ein Gebäude als Moschee und Übungslokal vermietet. Das Problem: Das Haus steht in der Landwirtschaftszone.
1992 erstellte ein Altdorfer in der Landwirtschaftszone ein Ökonomiegebäude. Darin wollte er Meerschweinchen züchten. Bei einer Baukontrolle im Jahr 2010 zeigte sich allerdings: Der Kleinviehstall wurde nicht mehr für die Zucht von Meerschweinchen genutzt, sondern diente als Übungslokal für eine Tanzgruppe und als Moschee. Nach Ansicht der Baukommission Altdorf ist das eine rechtswidrige Nutzung. Sie forderte den Eigentümer deshalb auf, bis Ende Juni 2011 die neue Nutzung des Gebäudes einzustellen. Zudem müsse der bauliche Zustand des Gebäudes wiederhergestellt werden, soweit das Haus verändert worden sei.
Keine Moschee in der Landwirtschaftszone
Mit seiner Beschwerde gegen die Verfügung der Baukommission Altdorf ist der Eigentümer des Ökonomiegebäudes nun vor Obergericht abgeblitzt. Er hatte ins Feld geführt, dass eine landwirtschaftliche Nutzung des Gebäudes aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft nicht mehr möglich sei und forderte deshalb eine Umzonung in die Bauzone. Dieser Argumentation folgte das Obergericht aber nicht. «Die Nutzung eines Gebäudes als Kultstätte und als Vereins- und Übungslokal einer Tanzformation hat im Siedlungsgebiet stattzufinden und nicht in der Landwirtschaftszone», hält das Obergericht in seinem Urteil klar fest. Der Eigentümer der Liegenschaft muss nun die Gerichtskosten in der Höhe von 2215 Franken übernehmen und das Gebäude in seinen ursprünglichen Zustand zurückbauen.
