24. Januar 2012 Obergericht lehnt Haftentlassung ab

Seit rund 14 Monaten sitzt I. W. in Untersuchungshaft. Das bleibt auch bis Mitte März so. Das Urner Obergericht geht von einer Wiederholungsgefahr aus.



I. W. aus Erstfeld wird verdächtigt, am Tötungsversuch gegen seine Frau beteiligt gewesen zu sein. Diese war am 12. November 2010 in Erstfeld auf offener Strasse mit einer Pistole angeschossen und dabei schwer verletzt worden. Seit rund 14 Monaten sitzt der Barbetreiber deshalb in Untersuchungshaft. Nun hat das Obergericht in zweiter Instanz ein Haftentlassungsgesuch von I. W. abgelehnt, wie der Urner Oberstaatsanwalt Bruno Ulmi auf Anfrage erklärte: «Bis Mitte März bleibt der Tatverdächtige weiterhin in Untersuchungshaft.»

Gefahr neuer Straftaten

Das Zwangsmassnahmengericht (Landgericht) hatte vor wenigen Wochen einer Haftentlassung noch zugestimmt. Dies unter der Bedingung, dass I. W. mit einer Kontaktsperre belegt werde. In seinem Entscheid argumentiert das Obergericht nun aber anders. «Das Gericht geht davon aus, dass beim Täter eine Wiederholungsgefahr droht», so Bruno Ulmi. In seinem Urteil hält das Obergericht konkret fest, dass in «Anbetracht der Häufung der Straftaten gegen Leib und Leben und unter Berücksichtigung einer erheblichen Rückfallgefahr» Anlass zur Annahme bestehe, dass I. W. in Freiheit wiederum straffällig werde. «Somit erfordert es die Wahrung der öffentlichen Sicherheit, dass I. W. an der Begehung der weiteren Straftaten gehindert wird.» Dies könne einzig mit der Verlängerung der Untersuchungshaft erreicht werden, so das Obergericht. Das Entscheid kann von I. W. noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Untersuchung ist abgeschlossen

Trotz der langen Untersuchungshaft hat die Staatsanwaltschaft noch keine Anklage gegen den Barbetreiber erhoben, wie Bruno Ulmi erklärt. «Die Untersuchung ist so weit abgeschlossen. Wir müssen allerdings noch auf die Erledigung verschiedener Beschwerdeverfahren warten.» So führt I. W. eine Beschwerde betreffs Akteneinsicht. Auch ein mutmasslicher Helfer beim Tötungsversuch, S. S., führt zwei Beschwerden, die vor einer Anklageerhebung behandelt werden müssen. Dabei geht es gemäss Bruno Ulmi um die Besuchsregelung/-überwachung und die Haftverlängerung für S. S. Der kroatische Staatsangehörige, der in Obwalden in Untersuchungshaft sitzt, wird verdächtigt, die Schüsse auf das Opfer abgegeben zu haben.
S. S. musste sich vergangene Woche in Obwalden bereits wegen anderer Delikte vor Gericht verantworten - unter anderem wegen Totschlagversuchs, Hehlerei, Diebstahl und Veruntreuung. Dafür wurde er mit einer unbedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten bestraft. Der Prozess wegen des Tötungsversuchs wird allerdings in Uri stattfinden, sobald alle Beschwerden erledigt sind. «Wann das genau sein wird, kann ich allerdings nicht sagen», so Oberstaatsanwalt Bruno Ulmi. «Falls I. W. noch ans Bundesgericht gelangt, dann kann das noch Monate dauern.»


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Diese Meldung wurde vom Urner Wochenblatt zur Verfügung gestellt.